Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung

Klinisch-psychologische Behandlung ist eine auf wissenschaftlicher Forschung basierende professionelle Unterstützung bei der Bewältigung psychischer, sozialer und körperlicher Beeinträchtigungen und Erkrankungen. Die klinisch-psychologische Behandlung hat zum Ziel psychische Störungen bzw. Leidenszustände zu lindern oder zu beseitigen, sowie Menschen darin zu unterstützen, Belastungen und Krisen besser bewältigen zu können um die Lebensqualität zu steigern.

Dazu kombinieren Klinische Psycholog:innen eine Vielzahl von Behandlungsansätzen, die sich aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen als effektiv erwiesen haben und orientieren sich an erforschten Modellen und Methoden der Psychologie. Die Klinischen Psycholog:innen setzen ihre Behandlung konkret an der jeweiligen Störung bzw. dem jeweiligen Problem an und stützen ihre Vorgangsweise auf sorgfältige diagnostische Untersuchungen und wissenschaftliche Theorien.

Klinisch-psychologische Behandlung besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z.B. der medizinischen Behandlung oder der Psychotherapie. Im Bedarfsfall kooperieren Klinische Psycholog:innen mit anderen Berufsgruppen (z.B. Fachärzt:innen für Psychiatrie, Pädagog:innen, Logopäd:innen, etc.).

Wer darf klinisch-psychologische Behandlung anbieten?

Klinisch-psychologische Behandlung darf ausschließlich von Personen angewandt werden, welche das Universitätsstudium der Psychologie (300 ECTS) abgeschlossen haben. Zusätzlich zum fünfjährigen Masterstudium der Psychologie ist eine ein- bis zweijährige, theoretische sowie praktische, postgraduelle Fachausbildung zu absolvieren. Personen, die diese Ausbildung erfolgreich absolviert haben, werden in die Liste der Klinischen Psycholog:innen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingetragen. Diese Liste ist öffentlich zugänglich unter: Liste der Klinischen Psycholog:innen.

Klinisch-psychologische Behandlung ist seit 1.1.2024 eine Kassenleistung und der Psychotherapie im ASVG gleichgestellt, sie kann daher ebenso wie Psychotherapie von der Kasse teilrefundiert werden. Derzeit bezahlt etwa die ÖGK EUR 33,7 pro Einheit. Die Konditionen einer möglichen vollen Kostenübernahme werden derzeit noch verhandelt.

(Quelle: Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen)