Klinisch-psychologische Behandlung wird Kassenleistung

Mit 1. Jänner 2024 wurde in Österreich die Teilrefundierung für klinisch-psychologische Behandlungen / psychologische Therapien eingeführt. Die Begriffe "klinisch-psychologische Behandlung" bzw. "psychologische Therapie" können synonym verwendet werden. Ab 1. Jänner 2026 wird es erstmals auch eine volle Kostenübernahme von klinisch-psychologischen Behandlungen geben. Psychologische Therapien sind damit rechtlich der Psychotherapie gleichgestellt. Der Zugang zur klinisch-psychologischen Krankenbehandlung / psychologischen Therapie wird ab 2026 über eine zentrale BÖP-Servicestelle erfolgen.

"Mit dem Abschluss des neuen Vertrags stehen ab 2026 jährlich rund 120.700 klinisch-psychologische Behandlungseinheiten als Kassenleistung zur Verfügung. Diese Maßnahme führt zu einer Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Bei den bereitgestellten Behandlungseinheiten entfällt die Vorfinanzierung durch die Versicherten, und die Wartezeiten sinken. Der Zugang wird ab Frühjahr 2026 über eine zentrale Servicestelle des Berufsverbandes BÖP erfolgen. Bei dieser können sich Versicherte künftig anmelden und werden im Anschluss an qualifizierte Klinische Psycholog*innen in Wohnortnähe vermittelt. Die Leistungen werden entsprechend der Bevölkerungsverteilung österreichweit bereitgestellt." (Quelle: gesundheitskasse.at)

Psychologische/psychotherapeutische Unterstützungsmöglichkeiten in Österreich

Menschen, die psychische Probleme haben, sind mitunter verwirrt über die Vielfalt der verschiedenen Angebote. Da gibt es Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen, psychosoziale Berater*innen und noch einige Personengruppen mehr, die sich ebenfalls Therapeut*innen nennen. Für die ersten drei Berufsgruppen finden Sie hier eine kurze Erklärung: Begriffserklärung der Psy-Berufe.

Vorweg sei gesagt, dass in Österreich nur Klinische Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen Krankenbehandlung bei psychischen Problemen durchführen dürfen. Eine Diagnose laut ICD 10 (International Classification of Diseases, Version 10) ist auch die Voraussetzung für eine Kassenfinanzierung bei diesen drei Berufsgruppen. Selbsterfahrung oder Psychotherapie bzw. psychologische Therapie im Rahmen von Ausbildungen kann grundsätzlich nicht von der Kasse finanziert werden! Auch Beratungen bei psychosozialen Beratern (=Lebens- und Sozialberatern) können nicht von der Kasse finanziert werden, da diese Berufsgruppe keine Krankenbehandlung durchführen darf, sondern nur gesunde Menschen begleiten und beraten darf!

Psycholog*innen benötigen eine Zusatzausbildung als Klinische Psycholog*innen, um Krankenbehandlung durchführen zu dürfen. Als Klinische Psycholog*innen führen sie Diagnostik, Befundung und Begutachtung, aber auch klinisch-psychologische Behandlungen durch. Klinische (Test-)Diagnostik ist in Österreich mit einem Kassenvertrag analog dem Kassenarzt-/Wahlarztsystem geregelt. Bei einer Vertragspsychologin entstehen Ihnen keine Kosten, bei einer Wahlpsychologin werden die privat bezahlten Kosten teilweise refundiert. Psychologische Therapie kann ab 1.1.2026, genau wie Psychotherapie auch, teilrefundiert oder zur Gänze als Sachleistung von der Kasse übernommen werden.

Psychotherapeut*innen, die in der offiziellen Berufsliste eingetragen sind, können grundsätzlich immer die Teilrefundierung durch die Kasse bei privat bezahlter Psychotherapie anbieten. Bei ausgewählten Psychotherapeut*innen gibt es auch vollfinanzierte Kassenplätze. Diese sind jedoch kontingentiert, d.h. pro Psychotherapeut*in stehen meist nur vier bis acht Plätze mit voller Kassenübernahme zur Verfügung. Sind diese Plätze belegt, kann der Psychotherapeut solange keine Klient*innen übernehmen, solange nicht eine*r ihrer Klient*innen die Therapie beendet.

Die Höhe der Teilrefundierungen betrug im Jahr 2025 sowohl für Psychotherapie als auch für klinisch-psychologische Behandlungen:

  • bei der ÖGK 33,70 €,
  • bei der BVAEB 48,80 € und
  • bei der SVS 45,00 €.
  • Die KFA bezahlt 38,00 € pro Einheit, refundiert allerdings nur Psychotherapie, aber nicht klinisch-psychologische Behandlung!

Derzeit habe ich noch keine Informationen, ob diese Teilrefundierungsbeträge im Jahr 2026 erhöht werden.

Sowohl für Psychotherapie als auch für klinisch-psychologische Behandlung werden die ersten 10 Stunden auf jeden Fall von der Kassa refundiert, für weitere Stunden ist die Genehmigung eines Antrags notwendig.

Psychiater*innen unterliegen dem Kassenarzt-/Wahlarztsystem. Dementsprechend entstehen auch hier bei Kassenärzt*innen keine Kosten, während bei Wahlärzt*innen das Honorar als Vorleistung zu bezahlen ist und hinterher teilweise von der Kasse refundiert wird. Psychiater*innen benötigen Menschen mit schwerwiegenden psychischen Problemen, bei denen auch eine Medikation nötig ist. Im Unterschied zur psychologischen Therapie und Psychotherapie, wo meist wöchentliche Termine üblich sind, finden Psychiater*innen-Termine meist in Abständen von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten statt.

 

 

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