Neues Psychotherapiegesetz beschlossen

Am 17. April 2024 wurde das neue Psychotherapiegesetz im Nationalrat beschlossen. Der Beruf der:des Psychotherapeutin:en ist in Österreich seit 1991 gesetzlich geregelt und war bisher eine sekundäre Ausbildung, die bestimmten Quellberufen (z.B. Psycholog:innen, Ärzt:innen, Diplomierten Krankenpfleger:innen, Pädagog:innen, etc.) vorbehalten war. Mit dem neuen Gesetz wird die Ausbildung ein ordentliches Universitätsstudium, bestehend aus drei Teilen, einem Bachelorstudium, einem Masterstudium und einer postgraduellen Fachausbildung. Im Gesetz sind 500 Studienplätze pro Jahr vorgesehen. Das Studium kann in Zukunft an ordentlichen Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten absolviert werden.

Die Eckdaten der neuen Ausbildung:

Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium

Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Fachärzt:in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Ärzt:innen für Allgemeinmedizin mit ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY I, II und III) oder Ärzt:innen für Allgemeinmedizin bzw. Fachärzt:in mit Spezialisierung in fachspezifischer psychosomatischer Medizin und ÖÄK-Diplom Psychotherapeutische Medizin (PSY III); Psychotherapeut:innen, Musiktherapeut:innen, Klinische und Gesundheitspsycholog:innen.

Postgradualer Abschnitt – Voraussetzung: Master Psychotherapie

Praktische Ausbildung in Kliniken, psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen und Lehrpraxen, clusterspezifische Theorie, Selbsterfahrung, Supervision in einer Fachgesellschaft, Abschluss Approbationsprüfung.

Ein weiterer zentraler Teil im neuen Gesetz ist dem Berufsbild und den Kompetenzbereichen der Psychotherapie gewidmet. Tätigkeitsschutz und vorbehaltene Tätigkeitsbereiche sind darin klar beschrieben und verankert: Von der Krankenbehandlung einschließlich psychotherapeutischer Diagnostik und Begutachtung über die Prävention und Gesundheitsförderung bis hin zu Beratung, Betreuung und Begleitung von Menschen aller Altersstufen und der Behandlung von Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen. Auch Online-Therapie ist im Gesetz bereits vorgesehen.

Quelle: Presseaussendung des ÖBVP (Österreichischer Berufsverband für Psychotherapie)