ÖGK erhöht den Betrag der Teilrefundierung für Psychotherapie

Teilrefundierung ÖGK, BVAEB, SVS, KFA

Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) hat den Betrag der Teilrefundierung für Psychotherapie geringfügig erhöht. Bisher wurden EUR 31,50 von der Kasse teilrefundiert, ab 1.1.2024 sind es EUR 33,70 pro Psychotherapie-Einheit. In den meisten Fällen deckt der Betrag ungefähr ein Drittel des tatsächlichen Psychotherapeut:innen-Honorars ab. Für Personen mit geringem Einkommen gibt es außerdem die Möglichkeit, sich einen Psychotherapeuten zu suchen, der vollständig mit der Krankenkasse abrechnen kann. In Wien helfen dabei die beiden Versorgungsvereine VAP und WGPV weiter. Für einen vollständig von der Kasse finanzierten Psychotherapie-Platz können längere Wartezeiten entstehen.

Die Teilrefundierung kann nur beantragt werden, wenn eine krankheitswertige Störung laut ICD 10 (International Classification of Diseases) vorliegt. Selbsterfahrung, der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung oder Psychotherapie im Rahmen von Ausbildungen wird von den Krankenkassen nicht refundiert!

Die genaue Vorgehensweise bei der Beantragung der Teilrefundierung für Psychotherapie erfahren Sie im Rahmen des psychotherapeutischen Erstgesprächs.

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