Psychotherapeut:in oder nicht?

Menschen, die irgendeine Form der Beratung oder Therapie aufsuchen möchten, befinden sich im Allgemeinen in einer Krise oder haben einen Punkt in ihrem Leben erreicht, an dem sie persönlich nicht mehr weiterwissen. Derartige Verunsicherung nutzen manche Menschen und Berufsgruppen aus, indem Sie unrealistische Heilsversprechen machen oder eine Linderung, Besserung oder Heilung innerhalb kürzester Zeit versprechen.

Wenn bei Ihnen eine krankheitswertige Störung vorliegt, obliegt die Diagnose und Behandlung ausschließlich Ärzten, Klinischen Psychologen und Psychotherapeuten. Weder Energetiker, noch Lebens- und Sozialberater und schon gar nicht Kinesiologen, Hypnotiseure oder dergleichen, dürfen in Österreich krankheitswertige Störungen behandeln! Wer dergleichen dennoch auf Websites verspricht, macht sich strafbar.

Als Hilfesuchende:r können Sie sehr leicht herausfinden, ob jemand eine Berufsberechtigung als Psychotherapeut:in hat oder nicht. Sie müssen dazu lediglich in der Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachsehen. Diese ist öffentlich erreichbar unter dem Link: http://psychotherapie.ehealth.gv.at/

Sollte jemand in dieser Liste nicht zu finden sein, hat er/sie entweder keine Berufsberechtigung als Psychotherapeut:in oder befindet sich im letzten Stadium ihrer/seiner Berufsausbildung. In letzterem Fall müsste auf der Website der/des Betreffenden deutlich sichtbar "Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision" zu lesen sein. Fehlt diese Angabe auf einer Website, können Sie sicher sein, dass der/die Betreffende entweder keine Berufsberechtigung hat oder gegen das Psychotherapiegesetz verstößt. Denn auch die vollständige Angabe "in Ausbildung unter Supervision" ist für Psychotherapeut:innen, die ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, gesetzlich vorgeschrieben.

Eingetragene Psychotherapeut:innen können in Österreich, bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung laut ICD 10, übrigens immer zumindest eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse anbieten. Einige verfügen auch über Kontingente für voll finanzierte Kassenplätze.