Psychotherapeut:innenliste online
Menschen, die irgendeine Form der Beratung oder Therapie aufsuchen möchten, befinden sich im Allgemeinen in einer Krise oder haben einen Punkt in ihrem Leben erreicht, an dem sie persönlich nicht mehr weiterwissen. Derartige Verunsicherung nutzen manche Menschen und Berufsgruppen aus, indem Sie unrealistische Heilsversprechen machen oder eine Linderung, Besserung oder Heilung innerhalb kürzester Zeit versprechen.
Wenn bei Ihnen eine krankheitswertige Störung vorliegt, obliegt die Diagnose und Behandlung ausschließlich Ärzt:innen, Klinischen Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen sowie Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision. Weder Energetiker:innen, noch Lebens- und Sozialberater:innen und schon gar nicht Kinesiolog:innen, Hypnotiseur:innen oder dergleichen, dürfen in Österreich krankheitswertige Störungen behandeln! Wer dergleichen dennoch auf Websites verspricht, macht sich strafbar.
Berufsliste ist öffentlich
Als Hilfesuchende:r können Sie sehr leicht herausfinden, ob jemand eine Berufsberechtigung als Psychotherapeut:in hat oder nicht. Sie müssen dazu lediglich in der Psychotherapeut:innenliste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachsehen. Diese ist öffentlich einsehbar unter: Berufsliste. NEU seit 1.10.1026 ist, dass Sie dort auch alle "Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision" finden können. Bisher war nicht feststellbar, ob jemand bereits im letzten Abschnitt ihrer:seiner Ausbildung angekommen ist und die Berechtigung besitzt, selbständig mit Klient:innen zu arbeiten. Seit 1.10.2026 können Sie auch diese Kolleg:innen dort finden und so noch sicherer sein, dass jemand tatsächlich als Psychotherapeut:in in Österreich arbeiten darf.
Zur Erklärung: Laut aktuellem Psychotherapiegesetz (2024) gliedert sich die Psychotherapie-Ausbildung in drei Abschnitte, ein Bachelor-Studium, ein Master-Studium und eine drei bis fünfjährige Fachausbildung. Wer sich im dritten Abschnitt befindet, darf bereits selbständig mit Klient:innen arbeiten und ist dazu verpflichtet, auf ihren:seinen öffentlichen Auftritten (Website, Visitenkarte, Folder, Social Media, etc.) die vollständige und korrekte Bezeichnung "Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision" zu führen.
Sollte jemand in dieser Liste nicht zu finden sein, hat er:sie keine Berufsberechtigung in Österreich als Psychotherapeut:in zu arbeiten.
Eingetragene Psychotherapeut:innen können in Österreich, bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung laut ICD 10, übrigens immer zumindest eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse anbieten. Einige verfügen auch über Kontingente für voll finanzierte Kassenplätze. Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision können noch nicht mit der Krankenkasse abrechnen oder eine Teilrefundierung anbieten, verlangen dafür aber häufig geringere Honorare.