SVS und BVAEB erhöhen Teilrefundierung für Psychotherapie

Nach den Teuerungen der letzten Monate, gibt es von den Krankenkassen erfreuliche Nachrichten. Mit Jahresanfang haben mehrere Versicherungen die Teilrefundierung für Psychotherapie erhöht. So stieg der Betrag, der für Versicherte der ÖGK (Österreichische Gesundheitskassa) refundiert wird, auf EUR 31,50 pro 50-Minuten-Einheit. Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) zahlt EUR 45,- pro Sitzung und die BVAEB (Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) EUR 42,40.

In den meisten Fällen decken die Beträge ungefähr ein Drittel bis die Hälfte des tatsächlichen Psychotherapeut:innen-Honorars ab. Für Personen mit geringem Einkommen gibt es außerdem die Möglichkeit, sich einen Psychotherapeuten zu suchen, der vollständig mit der Krankenkasse abrechnen kann. In Wien helfen dabei die beiden Versorgungsvereine VAP und WGPV weiter. Für einen vollständig von der Kasse finanzierten Psychotherapie-Platz können längere Wartezeiten entstehen.

Die Teilrefundierung kann nur beantragt werden, wenn eine krankheitswertige Störung laut ICD 10 (International Classification of Diseases) vorliegt. Selbsterfahrung, der Wunsch nach persönlicher Weiterentwicklung oder Psychotherapie im Rahmen von Ausbildungen wird von den Krankenkassen nicht refundiert!

Die genaue Vorgehensweise bei der Beantragung der Teilrefundierung für Psychotherapie erfahren Sie im Rahmen des psychotherapeutischen Erstgesprächs.