Psychologische Behandlung als Kassenleistung?

Der Besuch beim Psychologen ist in Österreich immer eine rein private Leistung, denn psychologische Behandlung und Therapie wird bisher in keinem Fall von der Krankenkasse übernommen. Die einzige psychologische Leistung, die von der Krankenkasse bezahlt wird, ist psychologische Diagnostik. Die klinisch-psychologische Diagnostik ist analog dem Kassensystem bei den Ärzten geregelt, es gibt sowohl Wahlpsychologen als auch Kassenpsychologen (Vertragspsychologen). Diese können beispielsweise über diesen Link sehr leicht gefunden werden: https://www.psychologen.at/vertragspsychologinnen.

Selbst für Psychotherapie gibt es in Österreich keinen generellen Kassenvertrag. Anders als bei der psychologischen Behandlung, ermöglichen hier aber Vereinslösungen für eine gewisse Zahl an Klienten die vollständige Übernahme der Psychotherapie-Kosten. Die konkreten Lösungen unterscheiden sich je nach Bundesland. In der Regel haben einzelne Psychotherapeuten dann zwei bis fünf Kassenplätze zur Verfügung. Bei Verfügbarkeit eines solchen Kassenplatzes entstehen dem Klienten keinerlei Kosten. Hat der Klient einen solchen Kassenplatz gefunden, wird meist für bis zu 40 Stunden (entspricht einem vollen Jahr Psychotherapie, abzüglich der Ferienzeiten) die volle Kostenübernahme von der Krankenkasse gewährt. Dies ist auch abhängig von der Diagnose. Es besteht die Möglichkeit bei Bedarf um ein weiteres Jahr zu verlängern. Aufgrund der zahlenmäßig beschränkten Plätze, können Klienten längere Wartezeiten (mehrere Monate) bis zum Freiwerden eines voll finanzierten Psychotherapieplatzes entstehen.

Für alle anderen Klienten besteht immerhin die Möglichkeit, die Teilrefundierung durch die Krankenkassen zu beantragen. Hier wird dann je nach Höhe des Therapeuten-Honorars und Krankenkasse etwa ein Drittel bis die Hälfte der Kosten von der Krankenkasse übernommen (vgl. auch Artikel Finanzierung von Psychotherapie).

Um die psychosoziale Versorgung in Österreich zu verbessern, haben jetzt alle Parlamentsparteien beschlossen, die Psychologische Therapie ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) aufzunehmen. Dies könnte in Zukunft deutlich mehr Menschen leistbare psychologische oder psychotherapeutische Hilfe ermöglichen (vgl. Aussendung des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen). Vorerst ist das aber nur eine – immerhin einstimmige – Absichtserklärung der Parlamentsparteien. Wann das Ganze auch gesetzlich umgesetzt werden wird, ist vorerst noch offen.

Zur Erklärung

Klinische Psychologen haben ein Psychologiestudium mindestens mit dem Grad des Masters abgeschlossen und danach eine etwa zwei- bis dreijährige Zusatzausbildung absolviert, darunter eine praktische Fachausbildung von mindestens 2098 Stunden.
Psychotherapeuten können unterschiedliche Quellberufe haben (z.B.: Arzt, Psychologe, Sozialarbeiter, Diplomkrankenpfleger, Theologe, Pädagoge, etc.) und haben eine etwa siebenjährige Ausbildung absolviert, die unter anderem sehr viel Selbsterfahrung beinhaltet. Mehr zu diesem Thema finden Sie in dem Beitrag: Verwirrung der Psychoberufe.